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Binnenschifffahrt im Hamburger Hafen

Der Hamburger Hafen nimmt nicht nur für Seeschiffe eine zentrale Position in Europa ein, auch für die Binnenschifffahrt ist das „Tor zur Welt“ ein wichtiger Umschlagplatz. Von spezifischen Anforderungen wie einer Autoverladerampe oder der Müllentsorgung, bis zum Lotsen oder der Liegeplatzbestimmung sind wir der richtige Ansprechpartner.

Hamburger Hafen AGB ab 01.04.2021
Hamburger Hafen AGB besondere Bedingungen Binnenschifffahrt ab 01.04.2021
Hamburger Hafen AGB Preisliste Binnenschifffahrt ab 01.04.2021

Hamurger Hafen AGB ab 01.01. 2022
Hamburger Hafen AGB besondere Bedingungen Binnenschifffahrt ab 01.01.2022
Hamburger Hafen AGB Preisliste Binnenschifffahrt ab 01.01.2022

ELBA-PORTAL für Binnenschiffe  

  • Online Anmeldung, Abmeldung und Tarifauswahl für Binnenschiffe
  • NEU im Portal ? Registrierung hier möglich. Hier zur Videoanleitung
  • Nutzung auch mit mobilen Endgeräten möglich (Smartphones / Tablets)
  • Alles auf einen Blick - Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Meldungen und gewählten Kombientgelte
  • Die Abrechnung der Hafennutzung richtet sich nach dem für Ihr Wasserfahrzeug im ELBA-Portal gewählten Tarif
  • Eine Rechnung wird bei Standardfällen automatisiert erstellt und per E-Mail versandt
  • Ihre tatsächliche Hafennutzung übersteigt die Leistungen in dem von Ihnen gewählten Tarif? Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an die Entgeltstelle für Binnen- und Hafenschifffahrt unter ebhs@hpa.hamburg.de oder nutzen Sie die Anträge in unserem Formular-Center

Bevor Sie die erste Meldung anlegen oder einen Tarif auswählen ist nach der Registrierung die einmalige Anlage Ihrer Stammdaten (Fahrzeugdaten, Rechnungs- und ggf. Leistungsempfänger) erforderlich. Damit dieser Schritt auch schnell erledigt ist, sollten Sie folgende Daten dazu bereithalten:

Daten zum Fahrzeug:

ENI

Abmessungen (Länge, Breite, Tiefgang max.)

Leistung der Hauptmaschine(n) kW bzw.  max. Tragfähigkeit lt. Eichschein bzw. bei Fahrgastschiffen die Anzahl der max. zugelassenen Personen

Schiffsattest als PDF o.ä. (kann mit der Anlage ihres Fahrzeuges hochgeladen werden)

Daten zum Rechnungs-/Leistungsempfänger:

Name (genaue Bezeichnung)

Anschrift

E-Mail (für elektronischen Rechnungsversand / Selbstabfertigung)

USt-ID

Sie werden in wenigen Schritten durch die Anwendung geführt. Alle Meldungen sowie Kombientgelte können Sie jederzeit zwischenspeichern, einsehen und drucken. Durch die Nutzung der Favoritenfunktion können Sie eine Anmeldung oder Abmeldung in nur zwei Schritten erstellen. Nutzen Sie diese Funktion für Fahrzeuge, die regelmäßige Verkehre von und nach Hamburg durchführen (gleiches Fahrzeug, gleiche Fahrtroute, gleiche Ladung).

Für die Erstellung einer neuen Anmeldung oder Abmeldung wählen Sie im Hauptmenü bitte „Binnenschiffsmeldung“ aus. Die Auswahl eines Tarifs können Sie im Rahmen der Binnenschiffsmeldung oder separat unter „Kombi-Entgelte“ treffen. Erst wenn Sie alle notwendigen Daten eingegeben haben und den Button Abschicken/ Fertigstellung anklicken, werden ihre Daten an die HPA übermittelt.

Alle Meldungen / gewählten Kombi-Entgelte ihres Accounts können Sie mit der Übersichtsfunktion jederzeit ansehen und ausdrucken. Sollten Sie eine Meldung zwischengespeichert haben, können Sie diese jederzeit wieder aufrufen und weiterbearbeiten. Wenn Sie einen bestimmten Vorgang suchen, können Sie diesen mit Hilfe der Filterfunktion in der Übersicht finden.

Haben Sie Fragen zur Anwendung des Portals oder haben sich die Daten ihres Fahrzeugs oder die Anschrift des Rechnungs- und/ oder Leistungsempfängers geändert, kontaktieren Sie uns per E-Mail unter ebhs@hpa.hamburg.de. Sie erreichen die Entgeltstelle für Binnen- und Hafenschifffahrt (EBHS) auch telefonisch 040- 428 47 55 00 in den Bürozeiten von Montag bis Freitag.

Wichtige Informationen für Binnenschiffer haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Den Bin­nen­schif­fen ste­hen für War­te­zei­ten Lie­ge­plät­ze ohne La­dungs­um­schlag wie folgt zur Ver­fü­gung

  • Hafen Oortkaten: 2 Wassertreppen (Nr. 1 u. 2)
  • Billwerder Bucht, Ausschläger Elbdeich: 3 Wassertreppen (Nr. 1,2 u. 3)
  • Peutehafen: 1 Wassertreppe (Nr.10) / vorübergehend gesperrt
  • Dalbenliegeplatz östl. Peutehafen: Dalben (keine Landverbindung)
  • Steendiekkanal: 1 Wassertreppe (Nr. 4)
  • Aue Hauptdeich: 3 Wassertreppen (Nr.2, 3 u.4)
  • Süderelbe: 3 Wassertreppen (Nr. 73, 75, 82) / 73 & 75 vorübergehend gesperrt
  • Süderelbe östl. Eisenbahnbrücke (Finkenriek): 4 WT (Nr. 1, 2, 3 u. 4) / vorübergehend gesperrt
  • Dalbenliegeplatz Holstenkatenpfähle: Dalben (keine Landverbindung) / vorübergehend gesperrt
  • Rethe-Ufer Dalbenliegeplätze: Dalben (keine Landverbindung)
  • Rethe-Ufer: 1 Wassertreppe (Nr. 64)
  • Reiherstieg Ewersveen: Dalben (keine Landverbindung)
  • Reiherstieg Ewersveen: 2 Wassertreppen (Nr. 2 u. 3)
  • Kattwyk Süderelbe Nord u. Süd: Dalben: (keine Landverbindung/ Warteplatz für kurzzeitiges Liegen)
  • Lauenbrucherhafen: 1 Wassertreppe (Nr. 83) / Pfähle vorübergehend gesperrt
  • Holthhusenkai: (Nr. 1, 2, 3) mit Landverbindung
  • Holthusenkai: (Pfähle)

An verschiedenen Standorten im Hamburger Hafen besteht für die Berufsschifffahrt die Möglichkeit der Landstromversorgung über ein Guthabensystem.


Die sogenannten Stromschlüssel (für 10, 25 oder 50 Euro) können bei der HPA erworben werden.
Oberhafenamt,
Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg
Tel.: 040/42 84 7-2572

Die Ankunft eines Binnenschiffes ist 24 Stunden VOR Ankunft, spätestens jedoch beim Verlassen des letzten Hafens und der Zeitpunkt der Abfahrt mindestens 2 Stunden vor Verlassen des Hafens zu melden. Die Meldepflicht gilt als erfüllt, wenn sie elektronisch über das von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellte Meldeportal (ELBA) erfolgt.

Binnenschiffe und Hafenfahrzeuge müssen während ihres Aufenthaltes in Seeschiffhäfen so besetzt oder bewacht werden, wie es die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unter Berücksichtigung der jeweils herrschenden Verkehrs-, Wetter-, Tide- und Eisverhältnisse verlangt.

Für den Fall, dass ein Binnentankschiff im Sinne des § 30 Absatz 1 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung von der Oberelbe kommend einen Hafenlotsen benötigt, ist die Übernahme des Lotsen für die Strecke Süderelbe bei Finkenriek Wassertreppe 4, für die Übernahme eines Lotsen für die Strecke Norderelbe die Pkw-Verladeanlage Entenwerder vorgesehen. Bei der Bestellung des Hafenlotsen ist anzugeben, an welcher der beiden Positionen der Hafenlose übernommen werden soll.

Kontakt

Bei Bedarf kann Trinkwasser beim Wasserboot auf UKW Kanal 74 oder telefonisch unter 040 37 35 61 bei Fa. Fr. Jacobsen & Cons. bestellt werden.

Die Möglichkeit seinen Pkw zu verladen, besteht für die Binnenschifffahrt bei der Autoverladerampe beim Anleger Entenwerder am Entenwerder Zollhafen (Entenwerder 7, 20539 Hamburg). Die Nutzungsbedingungen sind zu beachten.

Die für die Binnenschiffahrt errichteten Wassertreppen sind an das städtische Müllsystem angeschlossen.

Für die Hafennutzung durch Binnenfahrzeuge, die nicht am Seeverkehr teilnehmen, wird in den jeweiligen Preisgruppen der Preisliste Binnenschifffahrt ein Kombientgelt erhoben. Gemäß Preisliste stehen verschiedene Tarife (Kombientgelte) zur Auswahl. Diese unterscheiden sich nach Nutzungsdauer, -art und/oder -intensität. Die Tarifwahl ist über das ELBA-Portal vorzunehmen. Nutzungen, die über den Nutzungsumfang des gewählten Tarifs hinausgehen sind gesondert zu beantragen. Nutzen Sie dafür die Anträge in unserem Formular-Center.

Die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Hamburger Hafens durch Wasserfahrzeuge (Hafen-AGB) inklusive der Preislisten finden Sie hier.

Sie haben Fragen zu den Tarifen oder zum ELBA-Portal? Dann wenden Sie sich bitte an die Entgeltstelle für Binnen- und Hafenschifffahrt (EBHS).

Weitere Informationen für Binnenschiffer

Hier finden Sie Links zu externen Informationsseiten:

Elwis

Wasserschutzpolizei

Hafenärztlicher Dienst

Lotswesen

KONTAKT ENTGELTSTELLE FÜR HAFEN UND BINNENSCHIFFE

Bei Fragen zu dem Tarif oder dem ELBA-Portal wenden Sie sich bitte an die Entgeltstelle für Binnen- und Hafenschifffahrt

Tel: +49 40 428 47-5500

Email: ebhs@hpa.hamburg.de

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Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr Betrieb im gefährdeten Gebiet liegt, sollten Sie genau über die Gefahren, die Warnkanäle und Rettungswege aus der Gefahrenzone Bescheid wissen. Alle Informationen erhalten Sie hier.
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