Barkassen, Fähren, Versorgungsschiffe: Ähnlich wie im innerstädtischen Verkehr geht es auch im Hafen täglich hin und her. Damit alles reibungslos funktioniert und zum Beispiel die Personenbeförderung nach klaren Regeln abläuft, kümmern wir uns um die entsprechenden Zulassungen und die benötigten Hafenpatente.
Hier finden Sie die besonderen Vorschriften und Anmeldefristen für Hafenschiffe. Die jeweilige Version in englischer Sprache finden Sie auf der englischsprachigen Seite:
Hamburger Hafen AGB ab 01.04.2021
Hamburger Hafen AGB besondere Bedingungen Binnenschifffahrt ab 01.04.2021
Hamburger Hafen AGB Preisliste Binnenschifffahrt ab 01.04.2021
Hamurger Hafen AGB ab 01.01. 2022
Hamburger Hafen AGB besondere Bedingungen Binnenschifffahrt ab 01.01.2022
Hamburger Hafen AGB Preisliste Binnenschifffahrt ab 01.01.2022
Hafenschiffe reichen bei der Entgeltstelle für Binnen- und Hafenschifffahrt (EBHS) online eine Hafennutzungserklärung (Tarifwahl) über das ELBA-Portal ein.
Nutzungen, die über den Nutzungsumfang des gewählten Tarifs hinausgehen, sind gesondert zu beantragen. Für Hafenschiffe, die eine Hafennutzung vornehmen, sich aber ausschließlich im Hafengebiet aufhalten, ist die Tarifwahl ausreichend. Sollten diese Fahrzeuge die Hafengrenzen passieren (Tinsdal / Oortkaten), ist auch eine Meldung über die Ankunft / den Abgang in das / aus dem Hafengebiet über das ELBA-Portal zu übermitteln.
Sie haben Fragen zu den Hafen-AGB oder zum ELBA-Portal ? Dann wenden Sie sich bitte an die Entgeltstelle für Binnen- und Hafenschifffahrt (EBHS).
Um im Hamburger Hafen in der entgeltlichen Personenbeförderung tätig sein zu dürfen, benötigt man, neben einem im Hamburger Hafen gültigen Befähigungszeugnis, eine entsprechende Erlaubnis, ähnlich der eines Taxischeines.
Entgeltliche Personenbeförderung
Fahrgastschiffe, Schlepp-und Schubboote, Motorgüterfahrzeuge, Schuten, schwimmende Geräte und sonstige Fahrzeuge können auf Antrag als Hafenfahrzeug zugelassen werden, sofern diese ausschließlich im Hamburger Hafen betrieben werden. Dafür werden entsprechende Schiffspapiere, das Hafenfahrzeugattest, gefertigt. Die zu beachtenden Bestimmungen sind in der Hafenfahrzeugverordnung geregelt. (Link s. u.)
Die zu beachtenden Bestimmungen sind in der Verordnung über die entgeltliche Personenbeförderung geregelt.
Die Aufgaben sind vergleichbar mit denen einer Kfz-Zulassungsstelle.
Um diese v. g. Fahrzeuge auch verantwortlich führen zu dürfen, wird ein dafür notwendiges Befähigungszeugnis, das Hafenpatent, erteilt.
Die zu beachtenden Bestimmungen sind in der Hafenpatentverordnung geregelt.
Auskunft zu allen Liegeplatzanfragen stellt das jeweilige Hafenamt:
Hafenamt West
Tel: 040 42847-2578
Hafenamt Ost
Tel: 040 42847-2581
Hafenamt Süd
Tel: 040 42847-1390
Auskunft und Ansprechpatner zu Hafenpatenten, finden Sie hier:
Kontakt: Herr Kühlke
Tel: 040 42847-2586