Seeschifffahrt im Hamburger Hafen

Der Hamburger Hafen ist das Ziel von tausenden Schiffen jährlich. Speziell für die Seeschifffahrt kümmern wir uns um die passenden Liege- und Warteplätze und stellen unter anderem auch den Lotsen zur Verfügung. Die besonderen Vorschriften und Anmeldefristen für Seeschiffe sind hier einzusehen. Die jeweilige Version in englischer Sprache finden Sie auf unserer englischsprachigen Seite. 

Hamburger Hafen AGB Seeschifffahrt ab 01.04.2021

Hamburger Hafen AGB Seeschifffahrt besondere Bedingungen ab 01.04.2021

Hamburger Hafen Preisliste Seeschifffahrt ab 01.04.2021

Informationen zur Seeschifffahrt im Hamburger Hafen

Bei der zuständigen Schifffahrtspolizeibehörde (Oberhafenamt) ist eine Genehmigung für den Liegeplatz einzuholen. Die Genehmigung für den Liegeplatz eines Seeschiffes ist spätestens 24 Stunden vor der Ankunft unter Angabe von Schiffsname, Unterscheidungssignal und Flagge, Größe und Tiefgang, Schiffsmakler sowie Ankunftstag und –zeit zu beantragen.

Das Oberhafenamt der Hamburg Port Authority verfügt über eine Vielzahl von Seeschiffsliegeplätzen, die von den Hafenämtern und der Nautischen Zentrale disponiert werden. Die öffentlichen LP´s können für Liegezeiten ohne Ladungsumschlag (hiervon ausgenommen sind Proviant- und Materialanlieferungen) auf Antrag von den Hafenämtern / der Nautischen Zentrale temporär gebührenpflichtig bereitgestellt werden.

Für das Befahren des Hafens mit außergewöhnlich großen Schiffen (Länge >330m und/oder Breite >45m), Luftkissen-, Tragflächen- und Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen ist bei der Abteilung Grundsatzangelegenheiten schriftlich eine Genehmigung einzuholen.

AGF-Genehmigungen

Die voraussichtliche Passage „Elbe 1“, ist 24 Stunden vor Ankunft an der Leuchttonne „Elbe 1“ der Nautischen Zentrale des Oberhafenamtes per E-Mail oder per Fax (040/42 84 7-3701) mitzuteilen. Auslaufende Seeschiffe haben den Zeitpunkt der Abfahrt der zuständigen Behörde mindestens zwei Stunden vorher anzuzeigen.

Die von der zuständigen Behörde bezeichneten Seeschiffe und mit Ukw ausgerüsteten Binnenschiffe (einschließlich Schlepp- und Schubverbände) haben beim Ein- und Auslaufen sowie beim Verholen im Hafen unter Angabe des Namens, der Größe und des Fahrtweges Positionsmeldungen in deutscher Sprache abzugeben. Diese Fahrzeuge haben an Hamburg Port Traffic ein- und ausgehend das Passieren der Landesgrenze bei Tinsdal und Oortkaten sowie das An- und Ablegen im Hamburger Hafen zu melden.

 

Im Hamburger Hafen gilt die Hafenlotsordnung vom 19. Dezember 1995. Alle Schiffsführer von (Binnen-)Tankschiffen im Sinne des § 30 Absatz 1 sind verpflichtet den Hafenlotsdienst anzunehmen. Von der Verpflichtung der Lotsenannahmepflicht im Hamburger Hafen kann sich der Schiffsführer befreien, wenn er die Fahrtstrecken im Hafen zehnmal unter Lotsenberatung befahren hat und anschließend zwei Bewährungsfahrten absolviert hat.

Diese Fahrten sind dem Oberhafenamt der Hamburg Port Authority (HPA) durch Erklärung einzureichen. Die Hafenlotsen sind über folgende Rufnummern erreichbar und anzufordern:
Tel.: +49 40 740-1680 / +49 40 740-2610.

Für den Fall, dass ein Binnentankschiff von der Oberelbe kommend einen Hafenlotsen benötigt, wird die Übernahme des Lotsen für die Strecke Süderelbe bei Finkenriek Wassertreppe 4 sein, für die Übernahme eines Lotsen für die Strecke Norderelbe ist die Pkw-Verladeanlage Entenwerder vorgesehen. Bei der Bestellung des Hafenlotsen ist bitte anzugeben, an welcher der beiden Positionen der Hafenlotse übernommen werden soll. Zusätzlich bittet die Hafenlotsenbrüderschaft, gleichzeitig die Vermessung des Schiffes sowie Angaben der Rechnungsanschrift mitzuteilen.

Kontakt öffentliche Liegeplätze

Liegeplätze für Gastschiffe an den Pontonanlagen St. Pauli Landungsbrücken und Überseebrücke werden vom zuständigen Hafenamt West disponiert.

Nautische Zentrale

Hafenamt West

Ansprechpartner AGF

Ihren Ansprechpartner für AGF-Genehmigungen finden Sie hier.
Tel: 040 42847-2575

AGF-Genehmigungen

Kontakt Lotswesen

Einen Antrag auf Befreiung von der Lotsenpflicht bekommen Sie hier.

Befreiungsantrag-Lotsenpflicht


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